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BGH - Entscheidung vom 06.11.1991

XII ZR 216/90

Normen:
BGB § 558 Abs.2

Fundstellen:
BGHR BGB § 558 Abs. 2 Zurückerhalten 5
BGHR BGB § 558 Abs. 2 Zurückerhalten 6
BGHR BGB § 852 Abs. 2 Anwendungsbereich 4
DRsp I(133)476a-c
EWiR § 558 BGB 2/92, 761
MDR 1992, 671
NJW 1992, 687
WM 1992, 364
WuM 1992, 71
WuM 1992,
ZMR 1992, 96

Der Kläger erhebt als Konkursverwalter der Firma S. GmbH (Firma S.) Schadensersatzansprüche nach dem Einsturz der Giebelwand einer Lagerhalle, die die Beklagte im Jahre 1982 von der späteren Gemeinschuldnerin gemietet [...]
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