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BGH - Entscheidung vom 05.12.1991

IX ZR 271/90

Normen:
AnfG § 1, § 3 Abs.1
BGB § 242

Fundstellen:
BGHR AnfG § 1 Anfechtungsrecht 1
BGHR AnfG § 3 Abs. 1 Zuwendung, mittelbare 1
BGHR BGB § 242 Rechtsausübung, unzulässige 22
DRsp IV(438)254b-c
EWiR § 1 AnfG 1/92, 219
JZ 1992, 742
JuS 1992, 798
KTS 1992, 243
MDR 1992, 408
NJW 1992, 834
WM 1992, 411
ZIP 1992, 124

Der Kläger erwirkte gegen den früheren Ehemann der Beklagten zu 2 (nachfolgend: Beklagte), J. S., ein Versäumnisurteil vom 21. Mai 1987 über einen Zahlungsanspruch von 100.000 DM nebst Zinsen. Die Zwangsvollstreckung [...]
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