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BGH - Entscheidung vom 05.12.1991

VII ZR 106/91

Normen:
BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1
ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3, § 693 Abs. 2

Fundstellen:
AnwBl 1993, 350
BGHR BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1 Unterbrechungsumfang 1
BGHR ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3 Individualisierung 2
BauR 1992, 229
DB 1992, 1408
DRsp I(112)173c-d
DRsp IV(418)258Nr.5a
DRsp-ROM Nr. 1993/908
MDR 1992, 554
NJW 1992, 1111
WM 1992, 493
ZfBR 1992, 125

Die Parteien schlossen Anfang des Jahres 1984 einen Werkvertrag, in dem sich die Klägerin zur Ausführung von Dachdeckerarbeiten verpflichtete. Nachdem die Arbeiten von der Klägerin aus Gründen nicht aufgenommen wurden, [...]
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