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BGH - Entscheidung vom 22.01.1991

VI ZR 107/90

Normen:
BGB § 138, § 847

Fundstellen:
BGHR BGB § 138 Abs. 1 Strafanzeige 1
BGHR BGB § 138 Abs. 1 Zwangslage 2
BGHR BGB § 847 Persönlichkeitsrecht 2
BGHR ZPO vor § 1 Rechtsschutzziel 1
DRsp I(111)182c-e
JuS 1991, 691
MDR 1991, 1146
NJ 1991, 266
NJW 1991, 1046
NJW 1991, 266
VersR 1991, 597

Der Beklagte lernte im Herbst 1985 die Eltern der Klägerin kennen, als er auf ihrem Hof die Hundemeute seines Schleppjagdvereins unterbrachte. In der Folgezeit entwickelte sich ein freundschaftliches Verhältnis. Im [...]
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