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BGH - Entscheidung vom 19.02.1991

IV ZR 106/91

Normen:
VVG § 2 Abs. 2 Satz 2

Fundstellen:
BGHZ 117, 213
DRsp II(227)151a-b
MDR 1992, 451
NJW 1992, 1505
VersR 1992, 484

a. »Der Senat hat [bereits] entschieden, daß bei der Rückwärtsversicherung § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG im Regelfall konkludent abbedungen sei (IV ZR 39/89 - BGHZ 111,44 unter I. 3. = DRsp II (227) 145 b-d; IV ZR 40/89 - BGHZ [...]
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