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BGH - Entscheidung vom 23.04.1991

X ZR 77/89

Normen:
ZPO § 130 Nr. 3, § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 256 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1991, 1670
BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Substantiierung 4
BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 19
BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweisantrag, Ablehnung 5
GRUR 1992, 559
JuS 1992, 158
NJW 1991, 2707
WM 1991, 1737

Die Klägerin betrieb ein Mikrofilmstudio. Die Beklagte stellt her und vertreibt Mikrofilmanlagen. Im April 1982 erwarb die Klägerin von der Firma S. M. GmbH eine von der Beklagten hergestellte Mikrofilmanlage (im [...]
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