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BGH - Entscheidung vom 06.02.1991

IV ZR 265/89

Normen:
BGB § 652

Fundstellen:
BGHR BGB § 652 Abs. 1 Gemeinschaftsgeschäft 3
DRsp I(138)631b
NJW 1991, 2279
NJW-RR 1991, 686
WM 1991, 818

b. »Es ist anerkannt, daß der Maklerkunde sich wirksam zur Zahlung einer Nachweisprovision auch noch verpflichten kann, nachdem der Makler den Nachweis bereits erbracht hat ..., daß er sogar unabhängig von einer als [...]
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