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BGH - Entscheidung vom 28.05.1991

IX ZR 181/90

Normen:
BGB § 675
ZPO § 91a, § 269, § 767 Abs. 3, § 769

Fundstellen:
BGHR BGB § 675 Anwaltspflichten 4
BGHR ZPO § 3 Einstellung, einstweilige 1
BGHR ZPO § 767 Abs. 3 Einwendungsausschluß 1
BGHR ZPO § 769 Streitwert 1
BGHR ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1 Wirkung 1
DRsp IV(421)192b-c
NJW 1991, 2280
OLGZ 1991, 1427
WM 1991, 1427

Der Beklagte vertrat als Rechtsanwalt den Kläger unter anderem in Rechtsstreitigkeiten aus Anlaß eines Grundstückskaufs. Der Kläger hatte ein Grundstück unter Ausschluß der Gewährleistung erworben und sich wegen der [...]
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