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BGH - Entscheidung vom 03.12.1991

X ZB 5/91

Normen:
PatG (1981) § 100 Abs.3 Nr.5

Fundstellen:
BGHR PatG (1981) § 100 Abs. 3 Nr. 5 Gründe, fehlende 7
GRUR 1992, 159
MDR 1992, 361
NJW-RR 1992, 510

I. Am 19. Dezember 1974 reichte die Anmelderin beim Deutschen Patentamt eine Patentanmeldung ein, die am 2. April 1981 in Form der deutschen Auslegeschrift 24 44 911 unter der Bezeichnung »Crackkatalysator und dessen [...]
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