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BGH - Entscheidung vom 18.04.1991

I ZR 176/89

Normen:
WZG § 31

Fundstellen:
BGHR WZG § 31 Verwechslungsgefahr 15
GRUR 1991, 760
NJW-RR 1991, 1066

Der Kläger ist Inhaber des Warenzeichens Nr. 1 080 100 'JENNIFER', das mit Priorität vom 8. Januar 1985 für 'Puppen zu Spielzwecken' eingetragen ist. Der Beklagten ist das prioritätsjüngere Warenzeichen Nr. 1 083 697 [...]
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