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BGH - Entscheidung vom 24.09.1991

VI ZR 293/90

Normen:
BGB § 826

Fundstellen:
BB 1991, 2401
BGHR BGB § 826 Sachverständigengutachten 1
BGHR BGB § 826 Schädigungsvorsatz 3
BauR 1992, 101
DB 1992, 37
DRsp I(145)381a-b
NJW 1991, 3282
VersR 1991, 1413
VersR 1991, 1414
WM 1991, 2034

Die Klägerin verlangt von dem Beklagten, einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstücks- und Gebäudebewertungen, aufgrund eigenen und aufgrund abgetretenen Rechts Schadensersatz in Höhe [...]
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