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BGH - Entscheidung vom 08.11.1991

V ZR 260/90

Normen:
BGB § 138 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 138 Abs. 1 Mißverhältnis 4
BGHR BGB § 166 Abs. 1 Wissenszurechnung 3
BGHR ZPO § 537 Rechtsanwendung 1
DB 1992, 1040
DRsp I(111)191c
DRsp I(112)170d
DRsp-ROM Nr. 1992/488
EWiR § 138 BGB 3/92, 431
MDR 1992, 343
NJW 1992, 899
WM 1992, 441

Der Kläger und seine Ehefrau kauften am 19. November 1986 von den Beklagten zwei je 71,68 qm große und gleich gebaute Eigentumswohnungen, die eine für 50.000 DM die andere für 110.000 DM; die teuerere Wohnung war [...]
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