Ebenso BGHSt 7, 73 = NJW 1955, 191 ; BGHSt 6, 279 = NJW 1954, 1496 ; BGH StV 1989, 90 . Bei der Vernehmung hat der Ermittlungsrichter dem Beschuldigten Gelegneheit zu geben, sich umfassend zu den gegen ihn erhobenen [...]
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