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BGH - Entscheidung vom 03.01.1991

3 StR 377/90

Normen:
StPO § 273 Abs.4, § 345 Abs.1 S.2

Fundstellen:
BGHSt 37, 287
DRsp IV(457)98a
MDR 1991, 296
NJW 1991, 1902
NStZ 1991, 296
Rpfleger 1991, 216

Der Senat teilt nicht die Auffassung des Generalbundesanwalts, daß die Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 Satz 2 StPO durch die bisherigen Urteilszustellungen in Lauf gesetzt worden ist. Denn diese sind [...]
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