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BGH - Entscheidung vom 25.04.1991

I ZR 232/89

Normen:
ZPO § 313 Abs. 2, § 543 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR ZPO § 543 Abs. 2 Tatbestand, fehlender 7
NJW 1991, 3038

Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gehört. Die Beklagte ist ein Kosmetikunternehmen. Sie gibt einen sogenannten Schönheitsratgeber heraus, [...]
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