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BGH - Entscheidung vom 06.12.1991

V ZR 229/90

Normen:
BGB § 273, §§ 284 ff., §§ 293 ff., § 320

Fundstellen:
BGHR BGB § 273 Abs. 1 Fälligkeit 1
BGHR BGB § 294 Auflassung 1
BGHR BGB § 320 Abs. 1 Annahmeverzug 1
BGHZ 116, 244
DB 1992, 1041
DRsp I(125)380a-c
EWiR § 273 BGB 1/92, 437
MDR 1992, 254
NJW 1992, 556
Rpfleger 1992, 207
WM 1992, 196
WM 1992, 496
ZIP 1992, 336

Der Kläger verkaufte der Beklagten durch notariellen Vertrag vom 31. Juli 1972 eine Teilfläche seines Grundbesitzes zum Preis von 600.000 DM. Der Kaufpreis ist gezahlt. Die Auflassung sollte nach Abvermessung der [...]
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