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BGH - Entscheidung vom 28.02.1991

I ZR 88/89

Normen:
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7

Fundstellen:
BGHR UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7 Gestaltungshöhe 2
BGHR UrhG § 2 Abs. 2 Gestaltungshöhe 3
GRUR 1991, 529
NJW 1991, 1189
NJW-RR 1991, 1189

Der Kläger ist Grafiker. Er fertigte für die Firma G. S. sogenannte Sprengzeichnungen (Explosionszeichnungen) von Containerverriegelungen an, die diese in ihren Verkaufskatalogen abdruckte. Die Beklagte ist eine [...]
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