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BGH - Entscheidung vom 20.02.1991

IV ZR 202/90

Normen:
AKB § 7, § 12
VVG § 62, § 63

Fundstellen:
BGHR AVB Kraftfahrtversicherung (AKB) § 7 Rettungspflicht 1
BGHR VVG § 62 Abs. 1 Satz 1 Rettungspflicht 1
BGHZ 113, 359
DAR 1991, 261
DRsp II(228)179b
JurBüro 1991, 788
MDR 1991, 1042
NJW 1991, 1609
VersR 1991, 459

Die Klägerin unterhält bei der Beklagten eine Fahrzeugteilversicherung für den Pkw Ford Escort. Sie hat vorgebracht: Am 24. April 1989 gegen 21.30 Uhr habe ihr Fahrer H. mit dem versicherten Pkw einen Waldweg in G. [...]
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