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BGH - Entscheidung vom 26.08.1991

3 StR 237/91

Normen:
StGB § 21

Fundstellen:
DRsp III(310)208Nr.4
HRSt StGB § 21 Nr. 5
NStZ 1992, 32
StV 1992, 270

Vgl. ergänzend BGH, StV 1992, 62 , wonach der »Selbsteinschätzung des Täters«, er sei »ziemlich nüchtern« gewesen, zumal dann nur eine geringe Beweiskraft zukommt, wenn bei der Tatgenese »gruppendynamische Enthemmungen [...]
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