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BGH - Entscheidung vom 22.11.1991

V ZR 187/90

Normen:
ErbbauVO § 32

Fundstellen:
BB 1992, 599
BGHR ErbbauVO § 32 Abs. 1 Heimfallanspruch 2
BGHR ErbbauVO § 32 Abs. 1 Satz 1 Entstehungszeitpunkt 2
BGHZ 116, 161
DB 1992, 2391
DRsp I(154)194b
MDR 1992, 255
NJW 1992, 1454
WM 1992, 317

Die Beklagte zu 2 bestellte dem Sohn und der Schwiegertochter der Klägerin durch notariellen Vertrag vom 6. Juni 1968 ein Erbbaurecht zum Zwecke der Errichtung eines Wohnhauses. In dem Vertrag verpflichteten sich die [...]
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