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BGH - Entscheidung vom 07.06.1991

V ZR 214/89

Normen:
BGB § 528 Abs. 1, § 1967

Fundstellen:
BGHR BGB § 1967 Abs. 2 Pflichtenübergang 2
BGHR BGB § 528 Abs. 1 Satz 1 Nachlaßverbindlichkeit 1
BGHR BSHG § 90, Erbenhaftung 1
DNotZ 1992, 109
DRsp I(133)447e
FamRZ 1991, 1288
JR 1992, 72
MDR 1991, 1175
NJW 1991, 2558
WM 1991, 1856

Durch notariellen Vertrag vom 2. März 1981 'übertrugen' die Eheleute Johann und Gertrud G. 'im Wege vorweggenommener Erbfolge' ihr Hausgrundstück in N. auf ihren Sohn Hans Heinrich G., der seinen Eltern dafür u.a. ein [...]
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