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BGH - Entscheidung vom 03.07.1991

VIII ZR 190/90

Normen:
AVBEltV § 33
BGB § 273, § 320, § 651

Fundstellen:
BB 1991, 1820
BGHR AVB EltV § 33 Abs. 2 Satz 1 Stromsperre 1
BGHR BGB § 273 Abs. 1 Stromsperre 1
BGHZ 115, 99
DRsp I(125)378a
JurBüro 1991, 1464
MDR 1991, 841
NJW 1991, 2645
WM 1991, 1767
ZMR 1991, 372

Die Klägerin betrieb in der T.straße in H. eine Gaststätte. Die benötigte elektrische Energie bezog sie von der Beklagten. Wegen - inzwischen titulierter - Zahlungsrückstände von 6.327,41 DM schaltete die Beklagte Ende [...]
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