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BGH - Entscheidung vom 12.06.1991

VIII ZR 178/90

Normen:
HWiG § 1 Abs.1 Nr.2

Fundstellen:
BB 1991, 2040
BGHR HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Freizeitveranstaltung 2
BGHR HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Freizeitveranstaltung 3
DRsp I(130)337c
EWiR § 1 HWiG 4/91, 807
NJW-RR 1991, 1524
WM 1991, 1634
wrp 1992, 27

Die Klägerin klagt aus abgeleitetem Recht der türkischen Firma I., die Inhaberin eines Teppichknüpfereibetriebes in M. (Anatolien) ist. Der Beklagte nahm in der Zeit vom 22. April bis 7. Mai 1989 an einer Busreise [...]
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