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BGH - Entscheidung vom 06.06.1991

III ZR 221/90

Normen:
BGB § 839
GG Art. 34

Fundstellen:
BGHR BGB § 249 Satz 1 Drittschadensliquidation 3
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Dritter 37
BGHR BGB § 839 Drittschadensliquidation 1
BRS 53 Nr. 65
DRsp I(147)266c-d
DVBl 1991, 1140
MDR 1992, 31
NJW 1991, 2696
NJW-RR 1991, 1369
VersR 1991, 1285
WM 1991, 1425

Der Kläger, ein Architekt, richtete im Oktober 1985 im eigenen Namen an die Beklagte eine Bauvoranfrage, betreffe das Grundstück Flur 5, 172 in M.-B., M.-weg 113, das im Eigentum des K. E. M. stand. Er hat vorgetragen, [...]
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