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BGH - Entscheidung vom 23.04.1991

XI ZR 122/90

Normen:
BGB § 826
ZPO § 700

Fundstellen:
BGHR BGB § 826 Rechtskraftdurchbrechung 12
DRsp I(145)377c
EWiR § 826 BGB 4/91, 669
MDR 1991, 989
NJW 1991, 1884
Rpfleger 1991, 325
WM 1991, 1180
ZIP 1991, 999

Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Duldung der Zwangsvollstreckung in deren Grundeigentum aus Sicherungshypotheken über insgesamt 1.642.039,99 DM, die aufgrund rechtskräftiger Vollstreckungsbescheide [...]
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