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BGH - Entscheidung vom 28.02.1991

III ZR 49/90

Normen:
GVG § 17a Abs. 5

Fundstellen:
BGHR BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1 Versorgungsvertrag 1
BGHR GVG § 13 Daseinsvorsorge 1
BGHR GVG § 17a Abs. 5 (n. F.) Rechtswegprüfung 1
DRsp I(112)169b-c
MDR 1991, 793
NJW 1991, 1688
NVwZ 1991, 606
WM 1991, 1394

Die klagende Verbandsgemeinde versorgt die Einwohner ihres Gebietes durch den Eigenbetrieb 'Verbandsgemeindewerke A.' mit Trink- und Brauchwasser und beseitigt die Abwässer. Im Jahre 1979 verband sie das Grundstück der [...]
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