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BGH - Entscheidung vom 25.09.1991

IV ZR 244/90

Normen:
BGB §§ 654, 652

Fundstellen:
BB 1992, 236
BGHR BGB § 654 Beweislast 1
BGHR BGB § 654 Verwirkung 3
DB 1992, 422
DRsp I(138)651d
LM H. 6/92 § 654 BGB Nr. 18
NJW-RR 1992, 110
VersR 1991, 1372
WM 1991, 1995

Die Kläger verlangen 70.000 DM zuzüglich Zinsen als Nachweismaklerprovision von der Beklagten. Sie betreiben zusammen mit zwei weiteren Geschwistern in ungeteilter Erbengemeinschaft ein Maklerunternehmen. Von diesem [...]
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