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BGH - Entscheidung vom 26.11.1991

VI ZR 389/90

Normen:
BGB § 276, § 282, § 611, § 823

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Arzthaftung 61
BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweislastumkehr 2
DRsp I(125)387c
MDR 1992, 561
NJW 1992, 754
VersR 1992, 238

Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadensersatz wegen einer nach seiner Ansicht fehlerhaften und mangels hinreichender Aufklärung durch seine Einwilligung nicht gedeckten Strahlenbehandlung einer krebsartigen [...]
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