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BGH - Entscheidung vom 24.04.1991

IV ZR 156/90

Normen:
BGB § 2156, § 2065 Abs. 2, § 315

Fundstellen:
BGHR BGB § 2156 Satz 1 Bestimmungsrecht 1
BGHR BGB § 315 Zweckvermächtnis 1
DRsp I(174)255c
FamRZ 1991, 933
MDR 1991, 644
NJW 1991, 1885
NJW-RR 1991, 1157
WM 1991, 1527

Die am 16. Juli 1987 verstorbene Erblasserin Agnes K. wendete in Abschnitt II 1 - 7 ihres notariellen Testaments vom 11. Juli 1987 fünf Verwandten, einer Pfarrgemeinde und einer Hilfsorganisation je einen festen [...]
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