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BGH - Entscheidung vom 21.11.1991

I ZR 263/89

Normen:
EWGV Art.30, 36, 177 Abs.3

Fundstellen:
BGHR EWG-Vertrag Art. 30 Warenzeichen 1
BGHR EWG-Vertrag Art. 36 Warenzeichen 1
BGHR WZG § 25 Freihaltebedürfnis 1
DAR 1992, 150
DB 1992, 422
EWiR Art. 30 EWGV 2/92, 45
GRUR 1992, 72
MDR 1992, 142
NJW 1992, 648
ZIP 1991, 1622
wrp 1992, 103

I. Die Klägerin, eine in Deutschland ansässige Herstellerin von Kraftfahrzeugen, ist Inhaberin zweier Warenzeichen »quattro«, die für sie unter den Nummern 1040501 und 1071458 mit Prioritäten vom 20. Oktober 1981 bzw. [...]
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