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BGH - Entscheidung vom 26.02.1991

5 StR 444/90

Normen:
AbfG § 1 Abs. 1
StGB § 326 Abs. 1

Fundstellen:
BGHSt 37, 332
BGHSt 37, 333
DRsp III(336)282c-d
DVBl 1991, 876
IUR 1992, 46
JR 1991, 327
JZ 1991, 885
NJW 1991, 1621
NStZ 1991, 282

[1.] »Das LG hat die Abfalleigenschaft des Pyrolyseöls und damit die tatbestandlichen Voraussetzung des § 326 Abs. 1 StGB verneint. Da eine Weiterverwertung des Öls nach Trennung der Wasserphase von der Ölphase [...]
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