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BGH - Entscheidung vom 12.12.1991

I ZR 210/89

Normen:
UrhG § 52 Abs.1 S.3

Fundstellen:
BGHR UrhG § 52 Abs. 1 Satz 3 Veranstaltung 1
BGHZ 116, 305
DRsp II(244)137b
EWiR 1992, 391
EWiR § 52 UrhG 1/92, 391
GRUR 1992, 386
LM UrhG § 52 Nr. 5
MDR 1992, 359
NJW 1992, 1171
ZUM 1992, 200

Die Klägerin (GEMA) ist die deutsche Wahrnehmungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie ist vertraglich auch zur Wahrnehmung von Rechten der Verwertungsgesellschaft WORT [...]
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