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BGH - Entscheidung vom 27.02.1991

IV ZR 293/89

Normen:
BGB §§ 2075, 2269, 2304

Fundstellen:
BGHR BGB § 2075 Pflichtteilsklausel 1
BGHR BGB § 2084 Zuwendung 1
BGHR BGB § 2269 Pflichtteilsklausel 1
BGHR BGB § 2304 Stiefkinder 1
BGHR BGB § 2314 Auskunftsanspruch 1
BGHR BGB § 242 Auskunftsanspruch 10
FamRZ 1991, 796
NJW-RR 1991, 706
WM 1991, 1313

Die Klägerin beansprucht ein Geldvermächtnis aus dem Nachlaß ihrer Stiefmutter. Die Klägerin und ihre Schwester Yvonne sind die einzigen Kinder ihres im Jahre 1977 verstorbenen Vaters; sie stammen aus dessen erster [...]
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