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BGH - Entscheidung vom 30.01.1991

IV ZR 299/89

Normen:
BGB §§ 305, § 1922, § 242

Fundstellen:
BB 1991, 795
BGHR BGB vor § 1922 Erbfolge, vorweggenommene 1
BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 24
BGHR BGB § 305 Übertragungsvertrag 1
BGHZ 113, 310
DRsp I(120)187b
FamRZ 1991, 689
LM § 1922 BGB Vorb. z. Nr. 4
NJW 1991, 1345
NJW-RR 1991, 708
WM 1991, 1003

Die Parteien sind Brüder. Sie streiten um eine Abfindung für den Kläger. Das wesentliche Vermögen der Eltern der Parteien bestand zuletzt aus drei Grundstücken in M., auf denen sie je einen Gewerbebetrieb unterhielten, [...]
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