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BGH - Entscheidung vom 06.06.1991

III ZR 116/90

Normen:
BGB § 276

Fundstellen:
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 47
DRsp I(125)367b
EWiR § 276 BGB 6/91, 873
MDR 1992, 128
NJW-RR 1991, 1243
VersR 1991, 1132
WM 1991, 1410
ZIP 1991, 1207

Anfang 1989 traten verschiedene Mitarbeiter der Beklagten telefonisch an den Kläger heran, um ihm den Abschluß von Warenterminoptionsgeschäften an der Londoner Börse zu empfehlen. Der Kläger erhielt von der Beklagten [...]
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