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BGH - Entscheidung vom 31.10.1991

IX ZR 303/90

Normen:
BGB § 134, § 138, § 652 Abs. 1 Satz 1, § 654
BRAO § 1, § 3 Abs. 1, § 43

Fundstellen:
AnwBl 1992, 184
BGHR BGB § 138 Abs. 1 Erfolgshonorar 1
BGHR BGB § 652 Abs. 1 Sittenwidrigkeit 3
BGHR BRAO § 1 Gewerbe 1
DB 1992, 205
DRsp I(111)190c-d
DRsp IV(485)254a
DRsp-ROM Nr. 1992/501
MDR 1992, 617
NJW 1992, 681
WM 1992, 279

Der klagende Rechtsanwalt nimmt den Beklagten auf Zahlung von Maklerhonorar in Anspruch. Im März 1985 erhielt der Kläger von der Ehefrau seines Schwagers (im folgenden: Verkäuferin) den Auftrag, den Verkauf von [...]
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