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BGH - Entscheidung vom 26.02.1991

XI ZR 163/90

Normen:
ZPO § 528 Abs. 3

Fundstellen:
BGHR ZPO § 528 Abs. 3 Unanwendbarkeit 3
NJW 1991, 1896
VersR 1991, 898
WM 1991, 1142

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg. 1. Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, daß das Berufungsgericht Tatsachenvortrag des [...]
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