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BGH - Entscheidung vom 11.07.1991

1 StR 357/91

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3 Nr. 4, § 30 Abs. 1 Nr. 4
StGB § 22, § 25 Abs. 1, § 27 Abs. 1, § 239 b Abs. 1, § 240 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Einfuhr 2
BGHSt 38, 32
DRsp III(310)206b
DRsp III(380)251a
DRsp-ROM Nr. 1992/573
JR 1992, 113
JuS 1992, 262
MDR 1991, 1184
NJW 1991, 3161
NStZ 1991, 537
StV 1992, 375

I. Die Verurteilung wegen vollendeter unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge kann keinen Bestand haben. 1. Insoweit hat das Landgericht festgestellt: Der Angeklagte hatte von seinem Schwager [...]
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