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BAG - Entscheidung vom 21.08.1991

5 AZR 91/91

Normen:
BGB § 362, § 812
LFZG § 1 Abs. 1 S. 1
TVG § 1 Auslegung
Änderungsvereinbarung vom 9.10.1989 zum Manteltarifvertrag für die Schuhindustrie vom 31.10.1984 § 2

Fundstellen:
AP Nr. 4 zu § 1 TVG
BAGE 68, 218
BB 1991, 2228
BB 1991, 2228, 2529
BB 1991, 2529
DB 1991, 2547
EzA § 4 TVG Nr. 1
NZA 1992, 70
NZA 1992, 76
SAE 1993, 43

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin zwei Freischichten nachgewähren muß, weil die Klägerin an den für die Freischichten festgelegten Tagen arbeitsunfähig erkrankt war. Die Klägerin ist seit 1951 [...]
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