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BAG - Entscheidung vom 27.11.1991

5 AZR 167/91

Normen:
BGB § 611, § 611
Manteltarifvertrag für die Arbeiter des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus vom 16.7.1973 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 13.4.1976 (MTV 1973/76)
Manteltarifvertrag vom 14.11.1989 (MTV 1990)
NW BVSGBVSG (Gesetz über einen Bergmannsversorgungsschein im Land Nordrhein-Westfalen, Bergmannsversorgungsscheingesetz - vom 20.12.1983 - GVBl NW S. 635) § 9
TVG § 1 Tarifverträge: Bergbau

Fundstellen:
AP Nr. 29 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW
BAGE 69, 105
BB 1992, 716
DB 1992, 1424
EzA § 4 TVG Nr. 5
NZA 1992 607
NZA 1992, 607
SAE 1993, 223

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die Kohlejahre 1987 bis 1991 eine Energiebeihilfe (anstelle nicht mehr verwendbarer Hausbrandkohlen) zu gewähren. Die Beklagte ist [...]
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