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BAG - Entscheidung vom 30.01.1991

7 AZR 497/89

Normen:
AÜG Art. 1 § 10 Abs. 1
AÜG Art. 1 § 1 Abs. 1, Abs. 2, § 9 Nr. 1
BGB § 242 (Verwirkung), § 645

Fundstellen:
AP Nr. 8 zu § 10 AÜG
AP Nr. 8 § 10 AÜG
BB 1991, 277, 2164, 2375
CR 1992, 284
DB 1991, 2335, 2342
EzA § 10 AÜG Nr. 3
NZA 1992, 19, 817
NZA 1992, 19, 917
SAE 1992, 209

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen aufgrund des Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ( AÜG ) ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen gilt. Die Beklagte, ein Unternehmen der [...]
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