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BAG - Entscheidung vom 03.09.1991

3 AZR 369/90

Normen:
BGB § 242
BetrAVG § 1 (Ablösung), § 2, § 7, § 18
BetrVG § 77
GG Art. 20, Art. 101, Art. 103
GVG § 21 e
NW LPVG § 70
Rundfunkstaatsvertrag (Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens vom 3.4.1987 - GVNW S. 405) Art. 3, 4

Fundstellen:
AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG
BAGE 68, 247
BB 1991, 1868
BB 1992, 572
DB 1992, 994
EzA § 1 BetrAVG Nr 7
NZA 1992, 515
SAE 1993, 44
VersR 1992, 985

Die Kläger wehren sich gegen eine nachträgliche Verschlechterung ihrer Versorgungszusagen durch eine Dienstvereinbarung. Die Kläger sind seit 1974 bei der Beklagten beschäftigt. In ihren Arbeitsverträgen heißt es, daß [...]
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