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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 17.07.1990

11a NE 59/86

Normen:
BauNVO § 23
BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 1a

Fundstellen:
BRS 50 Nr. 28
NVwZ-RR 1991, 118
UPR 1991, 80

Der Bebauungsplan leidet an materiellen Fehlern, die daraus resultieren, daß der Plangeber es unterlassen hat, gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 a BBauG 1960 'für das Bauland ... das Maß der baulichen Nutzung' eindeutig [...]
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