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OLG Hamm - Entscheidung vom 10.07.1990

15 W 243/90

Normen:
BGB § 1906 a.F.
FGG §§ 19 ff.

Fundstellen:
DRsp IV(470)267a-b
FamRZ 1990, 1262
OLGZ 1990, 401
Rpfleger 1990, 510

a-b. »Das LG hat die sofortige Erstbeschwerde des Betroffenen [gegen die Anordnung der vorläufigen Vormundschaft gem. § 1906 BGB in der bis zum Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes ( BtG ) - 1.1.1992 - geltenden [...]
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