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OLG Hamm - Entscheidung vom 29.01.1990

15 W 483/89

Normen:
BNotO § 15 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(485)235b
JMBl NRW 1990, 102
MDR 1990, 558
OLGZ 1990, 291

b. »Die Beschwerde nach § 15 Abs. 1 BNotO richtet sich gegen eine Amtsverweigerung des Notars. Sie ist mithin der gegebene Rechtsbehelf, um die pflichtgemäße Vornahme von Amtshandlungen zu erzwingen. Dagegen ist sie [...]
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