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LG Bonn - Entscheidung vom 06.06.1990

4 T 289/90

Normen:
ZVG § 29, § 30 Abs.1 S.3

Fundstellen:
DRsp IV(436)93a
KTS 1991, 120 (Ls)
Rpfleger 1990, 433

a. »Das AG mußte den Zuschlag gemäß § 33 ZVG versagen, weil ein Grund zur Aufhebung des Verfahrens vorliegt. Nach § 29 ZVG ist das Verfahren aufzuheben, wenn der Versteigerungsantrag vom Gläubiger zurückgenommen wird. [...]
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