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FG Hessen - Entscheidung vom 16.01.1990

7 K 5430/88

Normen:
EStG § 32 Abs. 6 § 32a Abs. 1
AO § 122 Abs. 1 Satz 3

Die Klage hat in keiner Hinsicht Erfolg. Die primäre Rüge der Kläger, der angefochtene Steuerbescheid sei aus den Gründen des o. a. FG-Urteils nicht wirksam bekannt gegeben worden, hält der Senat für abwegig. [...]
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