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BVerwG - Entscheidung vom 24.08.1990

8 C 65.89

Normen:
BAföG § 48 Abs.1 S.1 Nr.2
WoGG § 4 Abs.2 S.2, § 18 Abs.2 Nr.2, § 41 Abs.3

Fundstellen:
BVerwGE 85, 314
DRsp V(545)116b-d
DÖV 1991, 208
FEVS 41, 89
FamRZ 1991, 327
NJW 1991, 2583

b. »Das Vorliegen einer Wohngemeinschaft ist Ä wie sich aus § 18 Abs. 2 Nr. 2 , Halbsatz 2 WoGG ebenso wie aus § 4 Abs. 2 Satz 2 WoGG ergibt Ä anzunehmen, wenn der Antragsberechtigte und (zumindest) eine weitere Person [...]
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