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BVerwG - Entscheidung vom 07.11.1990

7 B 130.90

Normen:
VwGO § 117 Abs. 4 § 132 Abs. 2 Nr. 3 § 133 Nr. 5 § 138 Nr. 6

Fundstellen:
Buchholz 310 § 138 Ziff 6 VwGO Nr. 22
DÖV 1991, 564
DVBl 1991, 160
NJW 1992, 257
NVwZ 1991, 672

Die Beteiligten streiten um die vom Beklagten verfügte teilweise Beschränkung eines Altrechts der Klägerin zum Aufstauen eines Baches und zur Nutzung des Bachwassers als Triebwasser für ein Wassermühlenrad. Die [...]
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