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BVerwG - Entscheidung vom 08.02.1990

1 B 26.90

Normen:
AuslG § 2 Abs. 2 S. 2 § 7 Abs. 2 S. 1
AuslVwV Nr. 4
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1

Die Beschwerde muß erfolglos bleiben. Die Rechtssache hat nicht die ihr von dem Kläger beigemessene grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO . Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung nur, [...]
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